AGB

1 Anwendung

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Angebote, Leistungen und Verträge der EMIRAT Handling & Fulfillment GmbH & Co. KG, Siemensstraße 8, 85221 Dachau („EMIRAT“) mit Unternehmern („Kunde“). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Diese AGB gelten auch dann, wenn EMIRAT in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden ein Geschäft vorbehaltlos ausführt.

2 DefinitionenClearing“ umfasst Leistungen aus den Bereichen Verwaltung, Erfassung und Abwicklung von Kundenprojekten.„Handling & Fulfillment“ umfasst Leistungen aus den Bereichen Lagerlogistik, Kommissionierung, Konfektionierung und Versand.„Projektzeitraum“ bestimmt die Dauer bzw. Laufzeit des Kundenprojekts im Verkehr, d.h. im Verhältnis Kunde und Endkunde bzw. Teilnehmer.„Leistungszeitraum“ bestimmt die Dauer der Beauftragung der EMIRAT durch den Kunden.„Kundenprojekt“ ist entweder im Bereich Clearing eine Promotion, Marketingaktion oder anderweitige Maßnahme des Kunden und/oder im Bereich Handling & Fulfillment ein Onlineshop oder ähnliches Versand-, Versandhandels- oder Logistikprojekt.„Endkunde“ ist der Vertragspartner (natürliche oder juristische Person) des Kunden, welcher mit diesem in vertraglichen Beziehungen steht und Empfänger von (Teil-)Leistungen aus dem Bereich Handling & Fulfillment ist bzw. sein kann.„Teilnehmer“ ist die (natürliche oder juristische) Person, welche an einem Kundenprojekt aus dem Bereich Clearing teilnimmt und Gegenstand einer Leistung im Rahmen des Clearing des Kundenprojekts ist.„Reporting“ ist ein Zwischenbericht über den Verlauf eines Kundenprojektes, welcher je nach Angebot verschiedene Indizes enthält.„Abschlussreporting“ ist ein das jeweilige Kundenprojekt abschließendes Reporting, dessen Inhalt der Kunde vor Leistungsbeginn mit EMIRAT definieren wird. Sollte dies nicht der Fall sein, wird EMIRAT das Abschlussreporting aus den bestehenden Daten zusammenstellen.„Teilnahme“ ist jede Einsendung / Registrierung im Rahmen eines Kundenprojekts durch einen Endkunden bzw. Teilnehmer.„Ungültige Teilnahme“ ist jede Teilnahme, die nicht den in diesen AGB und/oder den in dem jeweiligen Angebot vereinbarten Voraussetzungen für gültige Teilnahmen entspricht.„Haushaltsabgleich“:  soweit nicht anderweitig vereinbart, wird der Haushaltsabgleich durch einen Filter definiert, welcher folgende Kriterien abgleicht: Kriterium 1 = Nachname + Straße + Hausnummer + PLZ und/oder Kriterium 2 = Bankdaten (IBAN + BIC). Stimmt Kriterium 1 und/oder Kriterium 2 einer Einsendung mit Kriterium 1 und/oder Kriterium 2 einer anderen Einsendung überein, besteht der Verdacht auf einen doppelten Haushalt.„Teilnehmer-/Endkundeninformationen“ sind die für die Vornahme und Abwicklung des Clearings erforderlichen Informationen der Teilnehmer bzw. Endkunden. Soweit nicht abweichend vereinbart, umfassen diese die folgenden Daten: Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Sollten Zahlungsabwicklungen Teil der vereinbarten Leistungen sein, sind zusätzlich die folgenden Daten umfasst: Kontoinhaber, Kontonummer / IBAN, BIC (soweit notwendig), Name der Bank.„Erstattungsbetrag“ ist die Summe der zu erstattenden Beträge gültiger Teilnahmen im Rahmen eines Kundenprojektes im Bereich Clearing.„Technische Anbindung“ meint die für den Datentransfer von EMIRAT bereitgestellte API Schnittstelle zum Server von EMIRAT. Für die richtige Übermittlung der Daten/Bestellungen über die technische Anbindung ist der Kunde selbst verantwortlich. Aus der Übermittlung entstehende Unkosten sowie die Kosten für die Erstellung der Technischen Anbindung trägt der Kunde.„Inventur“ meint eine automatisierte Inventur, die auf Wunsch und auf Kosten des Kunden erfolgt und berechnet wird. Soweit eine körperliche Inventur beauftragt wird, erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand (Stunden/Mann)„Produktfotografie“ ist die kostenpflichtige Erstellung von Produktfotografien von EMIRAT auf Wunsch des Kunden.

3 Erbringung von Leistungen

3.1 Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen von EMIRAT ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Angebote von EMIRAT.

3.2 EMIRAT ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritte als Erfüllungsgehilfen einzuschalten.

4 Angebot und Vertragsschluss

4.1 Angebote von EMIRAT gelten als freibleibend. Die Angebote von EMIRAT sowie Werbematerialien jeder Art von EMIRAT stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar.

4.2 Der Vertrag über die im Angebot genannten Leistungen zwischen EMIRAT und dem Kunden kommt erst dadurch zustande, dass EMIRAT das vom Kunden unterzeichnete Angebot ausdrücklich annimmt oder dem Auftrag durch Erbringung der geschuldeten Leistung tatsächlich entspricht.

5 Allgemeine Rechte und Pflichten

5.1 Umfasst der Auftrag die Versendung von Sachen an Teilnehmer bzw. Endkunden durch EMIRAT, so ist ausschließlich der Kunde für die vorherige Beschaffung, Übermittlung und den ordnungsgemäßen Versand der Sachen an EMIRAT verantwortlich. Gleiches gilt sinngemäß für die für den Auftrag erforderlichen Informationen. Die Kosten für die Beschaffung, Übermittlung und den Versand an EMIRAT trägt der Kunde. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde den Eingang der Sachen und Informationen bei EMIRAT spätestens zehn Werktage vor Beginn der ersten Versendung an Teilnehmer bzw. Endkunden durch EMIRAT zu gewährleisten. EMIRAT haftet nicht für verspätete Leistungen an Teilnehmer und Endkunden, welche durch eine verspätete Lieferung der Sachen oder Informationen durch den Kunden an EMIRAT verursacht wurde.

5.2 Die von dem Kunden an EMIRAT angelieferten Sachen bleiben im Eigentum des Kunden. Das Eigentum geht im Falle der Auslieferung durch EMIRAT an den Teilnehmer bzw. Endkunden ausschließlich nach den Regelungen des zwischen Kunde und Endkunden geschlossenen Vertrages über.

5.3 Der Kunde versichert, hinsichtlich der angelieferten Sachen sämtliche erforderliche Zollerklärung erstellt sowie die Zollformalitäten erledigt zu haben. EMIRAT übernimmt keine Haftung für die Inanspruchnahme durch Zoll- und Einfuhrbehörden und erbringt – sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart ist – keine mit Zoll- oder Einfuhrbehörden verbundenen Dienstleistungen.  Sollte EMIRAT von Zollbehörden in Anspruch genommen werden, so stellt der Kunde EMIRAT von diesen Ansprüchen vollumfänglich frei.

5.4 EMIRAT schuldet nicht die Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Adressdaten, insbesondere nicht auf deren Richtigkeit. Soweit EMIRAT offensichtliche Fehler bekannt werden, wird EMIRAT den Kunden hierüber jedoch informieren.

5.5 Der Kunde wird EMIRAT jegliche zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig bereitstellen, spätestens jedoch zehn Werktage vor Beginn des jeweiligen Leistungszeitraumes. Für deren Inhalte, Rechtmäßigkeit sowie deren rechtzeitige Bereitstellung ist allein der Kunde verantwortlich. EMIRAT übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, welche durch eine verspätete Bereitstellung verursacht wurden.

6 Clearing

6.1 EMIRAT überprüft die vom Kunden bereitgestellten Teilnehmerdaten auf die vom Kunden genannten Teilnahmevoraussetzungen (z.B. Beleg, Haushaltsabgleich, Projektzeitraum etc.). Erfüllt eine Teilnahme die Voraussetzungen, so handelt es sich um eine gültige Teilnahme.

6.2 Handelt es sich um eine gültige Teilnahme, nimmt EMIRAT die im Angebot vereinbarte Leistung gegenüber dem Teilnehmer vor. Handelt es sich hierbei um die Auszahlung von Geldbeträgen, erfolgt die Auszahlung gesammelt und wöchentlich.

6.3 Handelt es sich um eine ungültige Teilnahme, wird EMIRAT keine Leistung an den Teilnehmer erbringen.

6.4 Der Kunde hat den durch EMIRAT an die Teilnehmer bezahlten Erstattungsbetrag an EMIRAT zu erstatten. EMIRAT wird dem Kunden hierzu monatliche Abrechnungen/Weiterbelastung erstellen.

7 Handling & Fulfillment

7.1 Für alle Einlagerungen im Lager von EMIRAT verbleibt die Gefahr des zufälligen Untergangs der eingelagerten Sachen beim Kunden. EMIRAT trägt für die verkehrsübliche Bewachung und Kontrolle der Sachen Sorge; zu darüberhinausgehenden besonderen Bewachungs- und/oder Kontrollmaßnahmen ist EMRIAT nicht verpflichtet.

7.2 Es werden die für einen Auftrag erforderlichen Gegenstände dem Lager entnommen und in die Versandverpackung verpackt. Bei der Kommissionierung wird die eingesetzte Technologie von EMIRAT bestimmt.

7.3 EMIRAT verpackt die Sachen eines Versandauftrages in mehreren Paketen sofern diese Sachen vom Volumen her größer als die größte zur Verfügung stehende Standard-Versandkartonage sind, das Gesamtgewicht das maximale zulässige Gewicht eines einzelnen Paketes überschreiten würde oder die Richtlinien des Versanddienstleisters nicht eingehalten werden können.

7.4 Der Transport der Sachen erfolgt auf Grundlage der Vertragsbedingungen des jeweils im Angebot genannten Transportdienstleisters (z.B. DHL, DPD).

7.5 Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zum Versand und Inverkehrbringen der Sachen in den jeweiligen Zielländern strikt einzuhalten. EMIRAT prüft insbesondere nicht, ob an den Versand der Sachen bestimmte Pflichten gebunden sind  (z.B. Altersverifikation, Sicherheitsverpackungen etc.).

7.6 Soweit für den Versand der Sachen eine Altersverifikation erforderlich ist (z.B. Alkohol, altersbeschränkte Medien etc.) oder der Versand und die Lagerung sonst besonderen Bestimmungen unterliegt (z.B. Pyrotechnik), wird der Kunde EMIRAT hierüber vor Vertragsschluss und jedenfalls vor Übersendung solcher Waren informieren. Dies gilt insbesondere für folgende Waren:Zigarren, Zigaretten oder andere TabakprodukteAlle Geräte, Medikamente, nahrungsergänzenden Mittel oder ähnliche Substanzen, die eine Verschreibung durch einen Arzt oder anderes klinisches Personal als Voraussetzung für den Kauf erfordernJugendgefährdende/jugendbeeinträchtigende Medien (z.B. Computer-/ Konsolenspiele, Filme).Mehrkosten, welche für den Versand von Waren nach Ziffer

7.6 entstehen, hat der Kunde zu tragen. EMIRAT behält sich vor, den Versand von Waren nach Ziffer

7.6 abzulehnen sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Versendung solcher vereinbart worden ist.

7.7 Der Kunde versichert, dass es sich bei den Sachen nicht um folgende Waren handelt:Ware die laut den Vertragsbedingungen der im jeweiligen Angebot genannten Zusteller von der Beförderung ausgeschlossen istSchusswaffen, Schusswaffenteile, Pfefferspray, Schwarzpulver und andere Arten von Munition und WaffenProdukte, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verbotenLebende TiereNazi-Memorabilien sowie Produkte, die die Ehre/Würde einer anderen Person verletzen oder die an Kinder gerichtet sind und gewalttätige, pornographische oder andere illegale Materialien enthalten.

8 Reportings

8.1 EMIRAT erstellt Reportings und Abschlussreportings entsprechend der Beauftragung. Soweit keine besonderen Vereinbarungen im Angebot getroffen wurden, werden lediglich ein Reporting nach der Hälfte der Laufzeit und ein Abschlussreporting zum Ende des Leitungszeitraums erstellt.

8.2 Die Übermittlung der Reportings und des Abschlussreportings erfolgt ausschließlich in elektronischer Form.

9 Technische AnbindungDie Kosten für die Technische Anbindung hat der Kunde zu tragen, auch wenn ein Vertrag über weitere Leistungen nicht geschlossen wird. EMIRAT behält sich vor, die Kosten dem Kunden zu erlassen sofern der Kunde während einer Vertragslaufzeit von einem Jahr nicht unerhebliche Umsätze erzielt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

10 Produktfotografie

10.1 Soweit nicht anders vereinbart, räumt EMIRAT dem Kunden an den Produktfotografien ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den angefertigten Fotografien zu dem im Angebot bezeichneten Zweck (z.B. Nutzung für Onlineshop) in der näher bezeichneten Form (z.B. Nutzung Print oder online) ein. Jedes über das vereinbarte Nutzungs- und Verwertungsrecht hinausgehende Recht (z.B. Verwertung in anderen Medien, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung) ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung von EMIRAT.

10.2 EMIRAT wird dem Kunden die Fotografien für die Dauer von 4 Wochen nach entsprechender Benachrichtigung zum Abruf online zur Verfügung stellen. Nach Ablauf der Abrufdauer gewährleistet EMIRAT keine Verfügbarkeit der Fotografien mehr, insbesondere schuldet EMIRAT keine Archivierung. EMIRAT haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Fotografien.

10.3 EMIRAT schuldet nicht die Herausgabe von Rohdaten oder veränderbaren Dateien.

11 Haftung

11.1 EMIRAT haftet ohne vertragliche Beschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen:

(i) für Schäden, die auf einer Verletzung einer von EMIRAT übernommenen Garantie beruhen;

(ii) wegen Vorsatzes;

(iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von EMIRAT oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EMIRAT beruhen;

(iv) für andere als die unter Ziffer

(iii) aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EMIRAT oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von EMIRAT beruhen;

11.2 In anderen als den in § 11.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von EMIRAT auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch EMIRAT oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgeholfen von EMIRAT beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).

11.3 In anderen als den in § 11.1 und § 11.2 ausgeführten Fällen ist die Haftung von EMIRAT wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.4 Die Haftung von EMIRAT für den Verlust oder Beschädigung von Sachen ist begrenzt auf den jeweiligen Einkaufswert (netto).

11.5 EMIRAT haftet nicht für Fehlmengen die erst bei der Kommissionierung entdeckt werden (z.B. durch öffnen der Packstücke).

11.6 EMIRAT haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Kundenprojekts. Entsprechende Prüfungsleistungen werden von EMIRAT nicht geschuldet.

11.7 EMIRAT übernimmt keine Haftung für durch Versanddienstleister oder deren Mitarbeiter verursachte Schäden oder Verluste.

11.8 Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der EMIRAT.

12 Entgelt und Zahlungsbedingungen

12.1 Das vom Kunden an EMIRAT zu zahlende Entgelt richtet sich nach dem Angebot, hilfsweise nach der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preisliste von EMIRAT für die entsprechende Dienstleistung. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Steuern (beispielsweise Umsatzsteuer sofern anwendbar) in der jeweils geltenden Höhe.

12.2 Rechnungen von EMIRAT sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Werden gegen die Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum keine schriftlichen und begründeten Einwände des Kunden erhoben, gilt die Rechnung als genehmigt.

12.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann EMIRAT Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz der EZB fordern. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist EMIRAT berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Geschäftes bis zur vollständigen Bezahlung der Außenstände einzustellen bzw. zurückzustellen.

12.4 Entstehen im Rahmen der Erfüllung der Leistungspflichten Porto- und Versandkosten bei EMIRAT, ist der Kunde verpflichtet, diese an EMIRAT zu erstatten.

13 Kündigung und Schadensersatz

13.1 Bei Zahlungsverzug hat EMIRAT das Recht, nach Ablauf der ersten Mahnung die Vertragsbeziehung zum Kunden fristlos zu kündigen und jede weitere Leistung einzustellen.

13.2 In diesem Fall steht EMIRAT ein Schadensersatzanspruch für den dadurch entstandenen Schaden in Höhe von 25% des vertraglichen Entgeltes zu. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

14 Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht

14.1 EMIRAT hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche ein Pfandrecht an den angelieferten Sachen, solange sich diese in der Verfügungsgewalt von EMIRAT befinden.

14.2 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist EMIRAT berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht mit einer Ankündigungsfrist von fünf Werktagen Gebrauch zu machen. EMIRAT kann in diesem Fall die Auslieferung von Sachen und/oder Auszahlung von Erstattungsbeträgen an den Empfänger verweigern, solange EMIRAT für ihre Ansprüche nicht voll befriedigt ist.

15 Geheimhaltung und Datenschutz

15.1 Die Parteien werden sämtliche ihnen im Zusammenhang mit Erfüllung dieses Vertrages zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim halten.

15.2 Soweit im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogenen Daten im Auftrag verarbeitet werden, werden die Parteien hierfür eine separate Vereinbarung entsprechend den zu diesem Zeitpunkt gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen abschließen. Zur Verwendung personenbezogener Daten wird im Übrigen auf die Datenschutzerklärung von EMIRAT verwiesen.

16 AufrechnungEine Aufrechnung gegen Ansprüche von EMIRAT ist seitens des Kunden nur mit nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

17 Werbung / Referenzkunde
EMIRAT ist dazu berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen (z.B. Veröffentlichung des Logos auf der Homepage etc.).

18 Schlussbestimmungen

18.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

18.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, alle Erklärungen, Vereinbarungen, Änderungen und sonstige Angaben und Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform (E-Mail, Fax). Mündliche getroffene Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von EMIRAT mindestens in Textform bestätigt wurden. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis.

18.3 Im Falle von Widersprüchen von Angebot von EMIRAT und diesen AGB gehen die Regelungen des Angebotes von EMIRAT vor.

18.4 Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Pflichten von EMIRAT ist der Sitz von EMIRAT.

18.5 Die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsbeziehung zwischen EMIRAT und dem Kunden bestimmen sich ausschließlich nach deutschem Recht.

18.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von EMIRAT, derzeit München. EMIRAT kann gegen Kunden jedoch auch an jedem anderen zuständigen Gericht klagen.